Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Pvmedia und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Pvmedia bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion (Imagefilme, Recruiting Videos, Produktvorstellungen und Aftermovies). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Pvmedia und ihren Kunden.
1.3 Pvmedia ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Pvmedia bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Pvmedia ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Pvmedia – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde der Pvmedia Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Pvmedia von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Pvmedia ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Pvmedia wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Pvmedia zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Pvmedia gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs-Verpflichtungen nicht nach, kann Pvmedia dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Video und Fotografie
3.1 Pvmedia erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Pvmedia und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Pvmedia zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Pvmedia dar. Pvmedia wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein unverbindliches Angebot erstellen. Erst durch die Bestellung des Kunden und anschließender Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen Pvmedia und dem Kunden zustande.
3.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Pvmedia schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben.
3.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Pvmedia den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
3.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Pvmedia verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
3.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Kunde ohne Verschulden von Pvmedia vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist Pvmedia berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen zehn und vier Tagen vor Drehbeginn ist Pvmedia berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Kunden akzeptierten Vergütung in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde zwischen dem dritten und dem ersten Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
5. Termine
5.1 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Pvmedia schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die Pvmedia nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Pvmedia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich Pvmedia in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Pvmedia schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die von Pvmedia im Angebot genannten oder durch Auftragsbestätigung vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Pvmedia den Ansprechpartner des Kunden über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung des
vereinbarten Preises, ist Pvmedia berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführungen eine Zusatzvereinbarung in Textform zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. In der Auftragsvergütung sind nicht eingeschlossen:
– Rohmaterial,
– offene Projektdateien für Schnitt und Grafikinhalte,
– Vervielfältigungen,
– etwaige Fremdsprachenversionen,
– Reisekosten,
– Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards,
– Musikrechte und
– Lizenzkosten für z. B. Fotos.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Auftragsbestätigung
2/3 bei Abnahme.
6.3 Ein Skonto wird nicht gewährt.
6.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.
7. Abnahme
6.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Pvmedia verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Pvmedia den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Pvmedia dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
8. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Pvmedia. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche,
die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Pvmedia resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
9. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
9.1 Pvmedia räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
9.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Pvmedia ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Pvmedia dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10. Vertraulichkeit
Pvmedia wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Pvmedia verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
11. Haftung / Freistellung
11.1 Die Haftung von Pvmedia für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Pvmedia jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Pvmedia für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11.2 Der Kunde stellt Pvmedia von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Pvmedia aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die zwischen Pvmedia und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Pvmedia als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.